← Aktuelles · 15.08.2026
Faktencheck: Muss ich mich wirklich in jedem EU-Land für meine Verpackung anmelden?
Auf Instagram kursiert die Behauptung, Händler müssten sich in jedem EU-Land registrieren und Verpackungsgebühren zahlen – nur Amazon & Co. nicht. Was stimmt, was ist falsch, und was heißt das konkret für kleine Betriebe? Der Faktencheck mit Quellen.
In sozialen Netzwerken kursiert derzeit die Behauptung: „Du musst dich in jedem europäischen Land einzeln anmelden und Gebühren für deine Verpackung zahlen – nur Amazon und die Großen nicht." Wir haben das geprüft.
Behauptung 1: „Anmeldung in jedem EU-Land" – STIMMT (mit wichtigen Details)
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gilt tatsächlich je Land: Wer in einem EU-Staat Verpackungen an Endkunden in Verkehr bringt – auch per Onlineversand aus Deutschland –, braucht dort in der Regel drei Dinge:
- die Registrierung im nationalen Herstellerregister (in Deutschland: LUCID bei der ZSVR, in Frankreich: die „Identifiant Unique" der ADEME, in Polen: das BDO-Register …),
- die Lizenzierung der Verpackungsmengen bei einem dort zugelassenen System (die „Gebühren" – mengenabhängig, keine Pauschale),
- in Ländern ohne eigene Niederlassung oft einen Bevollmächtigten.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. August 2026 unmittelbar gilt, vereinheitlicht die Regeln – die Register und Systeme bleiben aber national (Art. 44 f. PPWR). Wichtig zu wissen: Diese drei Pflichten sind nicht austauschbar – ein Bevollmächtigter ersetzt keine Lizenz, eine Lizenz keine Registrierung.
Behauptung 2: „Amazon und die Großen müssen nicht" – FALSCH
Das Gegenteil ist richtig: Marktplätze wie Amazon oder Kaufland sind verpflichtet, die EPR-Registrierungsnummern ihrer Händler zu prüfen – und sperren Angebote ohne gültige Nummer automatisch. Große Anbieter zahlen genauso; sie haben die Registrierungen nur längst erledigt. Für Händler heißt das: Die Kontrolle kommt heute schneller vom Marktplatz-Skript als von einer Behörde.
Die gute Nachricht für kleine Betriebe
Zwei Entlastungen gehen in der Aufregung oft unter:
- Neutrale Standard-Versandkartons vom deutschen Lieferanten gelten als Transportverpackung – die Systembeteiligung liegt dann typischerweise beim Lieferanten. Wer allerdings eigene Kartons mit eigenen Maßen drucken lässt, ist selbst „Hersteller".
- Sie müssen die Anmeldungen nicht selbst in 27 Ländern stemmen: Spezialisierte Dienstleister bündeln Registrierung, Lizenz und Bevollmächtigten je Land unter einem Vertrag.
Und was hat das mit dem Verpackungsnachweis zu tun?
Registrierung (EPR) und PPWR-Konformitätsnachweis sind zwei getrennte Pflichten: Die eine regelt, wer für die Entsorgung zahlt – die andere belegt, dass die Verpackung selbst den Anforderungen entspricht (Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Erzeugerangaben nach Art. 15 PPWR). Auf verpackungsnachweis.de dokumentieren Sie beides an einem Ort: die Nachweise mit dauerhaft stabilem QR-Code – und im EPR-Cockpit Ihre Länder-Registrierungen mit Nummern, Unterlagen und automatischer Fristen-Erinnerung.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), insb. Art. 44 f. – EUR-Lex
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Änderungen ab 12.08.2026
- wortfilter.de: EPR-Registrierung – was Händler in 27 EU-Ländern tun müssen
- Kaufland Global Marketplace: EU-PPWR für Händler
Redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind die Verordnungstexte und die Vorgaben der nationalen Register.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040
Redaktionell geprüfte Zusammenfassung – keine Rechtsberatung.
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