Vertrag & Datenschutz – transparent erklärt
Bei Verpackungsnachweis.de schließen Sie zwei Dokumente in einem Schritt – vollständig digital, ohne Papier und ohne Unterschriften-Umweg:
1. Providervertrag
Der Hosting-Vertrag: was wir leisten (Serverstandort Deutschland, 98 % Zielverfügbarkeit, dauerhaft stabile QR-Links), was es kostet und dass Sie monatlich zum Monatsende kündigen können – direkt im Konto, ohne Brief.
2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Die DSGVO-Pflichtvereinbarung nach Art. 28: Wir verarbeiten Ihre Daten nur in Ihrem Auftrag, mit dokumentierten Schutzmaßnahmen und offengelegten Rechenzentren (IONOS Deutschland, Sicherungskopien Microsoft Azure EU).
Warum das digital rechtssicher ist
Hosting-Verträge zwischen Unternehmen sind formfrei – die Annahme per Klick ist wirksam. Für den AVV erlaubt Art. 28 Abs. 9 DSGVO ausdrücklich das elektronische Format. Damit beides jederzeit beweisbar bleibt, erzeugt das Portal beim Abschluss ein unveränderliches Vertragsdokument mit Zeitstempel, Benutzerkennung und SHA-256-Prüfsumme – Sie erhalten es per E-Mail und finden es dauerhaft in Ihrem Konto. Eine handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
Die vollständigen Texte (aktuelle Fassung 2026-08.2)
Providervertrag lesen
Providervertrag über die Nutzung von verpackungsnachweis.de
zwischen MTH IT Service, Inhaber Michael Lindner, Friedensstraße 28, 01917 Kamenz („Anbieter") und dem im Abschlussprotokoll bezeichneten Unternehmen („Kunde").
§ 1 Gegenstand
Der Anbieter stellt die Plattform verpackungsnachweis.de als Software-as-a-Service bereit: Verpackungsnachweise erfassen, Konformitätsunterlagen (PDF) hosten, dauerhaft stabile QR-Code-Links auf öffentliche Nachweisseiten, QR-Designer und Etikettenvorlagen, je nach Tarif Mandantenverwaltung und Netzwerk-API. Die Plattform ist ein digitaler Nachweiskanal; sie ersetzt weder physische Kennzeichnungspflichten nach der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) noch Rechtsberatung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt elektronisch zustande (Registrierung, E-Mail-Bestätigung, Annahme per Checkbox, Freischaltung durch den Anbieter). Die Annahme wird mit Zeitpunkt, IP-Adresse, Benutzerkennung und Prüfsumme der Textfassung protokolliert; der Kunde erhält das Vertragsdokument als PDF per E-Mail und im Konto.
§ 3 Leistungen und Verfügbarkeit
Betrieb auf Servern in Deutschland; Zielverfügbarkeit 98 % im Monatsmittel (ausgenommen angekündigte Wartung und höhere Gewalt). Einmal erzeugte Nachweis-URLs bleiben während der Vertragslaufzeit stabil. Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln, sofern der Vertragszweck erhalten bleibt; wesentliche Einschränkungen werden angekündigt und berechtigen zur Kündigung zum Wirksamwerden.
§ 4 Entgelte und Zahlung
Es gilt der gewählte Tarif (netto). Nutzungsbasierte Tarife rechnen je Auftrag ab (neuer Nachweis ODER Auftragszuordnung zu einem bestehenden Nachweis). Abrechnung monatlich nachträglich, elektronisch (PDF + E-Rechnung EN 16931); bei vereinbarter Vorauszahlung entsteht der Beleg mit dem Zahlungseingang und weist die erfolgte Zahlung aus. Die Online-Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. abgewickelt; der Anbieter speichert dabei keine Zahlungsdaten (keine IBAN, keine Kartendaten) – beim Anbieter verbleiben ausschließlich die Rechnungen/Belege und die technische Referenz des Zahlungsvorgangs. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt; bis zum Wirksamwerden kann der Kunde zum Änderungstermin kündigen.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verantwortet die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, auch soweit er sie für Auftraggeber (Mandanten) hinterlegt, und sichert die dafür nötigen Rechte zu. Zugangsdaten und API-Schlüssel sind geheim zu halten. Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte darf der Anbieter einzelne Nachweise sperren (Art. 16 DSA); der Kunde wird unterrichtet.
§ 6 Laufzeit, Kündigung, Testphase
Unbefristet; der Kunde kann bei monatlicher Zahlweise jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen (Selbstbedienung im Konto oder Textform); bei jährlicher Zahlweise läuft der Zugang bis zum Ende des bereits bezahlten 12-Monats-Zeitraums, die Kündigung wirkt zu dessen Ende. Der Anbieter kündigt mit drei Monaten zum Monatsende; außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Nach Vertragsende: Export-Möglichkeit (Kundensicherung), Deaktivierung der Nachweisseiten, Löschung nach 90 Tagen (gesetzliche Aufbewahrungspflichten unberührt); Archivbetrieb einzelner Nachweisseiten gegen Entgelt vereinbar.
Kostenlose Testphase: Öffentliche Tarife beginnen mit einer kostenlosen Testphase (30 Tage) ohne Hinterlegung von Zahlungsdaten; sie endet automatisch und verlängert sich nicht von selbst. Schließt der Kunde bis zum Ablauf kein Abo ab, werden die QR-Nachweisseiten pausiert; das Konto einschließlich aller Daten wird 30 Tage nach Ablauf gelöscht (eine Kündigung ist nicht erforderlich). Der Kunde wird vor Ablauf per E-Mail und im Portal erinnert.
§ 7 Haftung
Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Kardinalpflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Entgelte der letzten zwölf Monate. Datenverlust: Haftung nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Nutzung der Export-Möglichkeit entstanden wäre. Keine Haftung für die PPWR-Konformität der Kundenverpackungen.
§ 8 Datenschutz
Bestandteil dieses Vertrags ist der im selben Vorgang geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag samt Anlagen (TOMs, Unterauftragnehmer: IONOS SE/Deutschland, Microsoft/EU-Region).
§ 9 Schlussbestimmungen
Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; Gerichtsstand – soweit zulässig – Sitz des Anbieters. Vertragsänderungen werden im Portal zur Zustimmung angeboten; ohne Zustimmung gilt die bisherige Fassung fort. Salvatorische Klausel.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) lesen
Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
zwischen dem Kunden laut Abschlussprotokoll („Verantwortlicher") und MTH IT Service, Inhaber Michael Lindner, Friedensstraße 28, 01917 Kamenz („Auftragsverarbeiter"). Geschlossen im elektronischen Format gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO; Bestandteil des Providervertrags, Dauer entsprechend.
§ 1 Gegenstand
Betrieb der Plattform verpackungsnachweis.de für den Verantwortlichen (Hosting von Nachweisseiten, Dokumenten, Konten).
§ 2 Art, Zweck, Daten, Betroffene
Zweck: digitale Verpackungsnachweise (PPWR), Kontoverwaltung, Abrechnung. Datenarten: Kontaktdaten von Ansprechpartnern, Zugangsdaten (gehasht), Firmen- und Auftraggeberdaten inkl. Pflichtangaben nach Art. 15 PPWR, hochgeladene Dokumente, Nutzungs- und Abrechnungsdaten. Betroffene: Ansprechpartner des Verantwortlichen und seiner Auftraggeber.
§ 3 Weisungen
Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung (Regelweisung = Nutzung der Plattformfunktionen). Rechtswidrige Weisungen werden gemeldet, die Ausführung darf ausgesetzt werden.
§ 4 Vertraulichkeit
Alle befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage 1)
Server in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (IONOS SE); TLS für alle Verbindungen; Web-Application-Firewall und Verhaltens-IP-Sperren; Pflicht-Zwei-Faktor-Anmeldung; Passwörter und API-Schlüssel nur als Hash; mandantengetrennte Datenhaltung; Virenscan (fail-closed) und PDF-Neutralisierung aller Uploads; Protokollierung sicherheitsrelevanter Aktionen; tägliche Sicherungen mit Rotation plus verschlüsselte Offsite-Kopie (Azure Blob, EU-Region); dokumentierte Wiederherstellungsverfahren. Fortentwicklung ohne Absenkung des Schutzniveaus.
§ 6 Unterauftragnehmer (Anlage 2)
Allgemein genehmigt: IONOS SE (Montabaur, DE – Infrastruktur-Hosting, Datenort Deutschland); Microsoft Ireland Operations Ltd. (Azure Blob: verschlüsselte Offsite-Sicherungen, EU-Region; Azure OpenAI: redaktionelle Entwürfe OHNE Kunden-/Nachweisdaten). Änderungen werden mindestens vier Wochen vorher in Textform angekündigt; bei Widerspruch aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund ist die Kündigung zum Wirksamwerden möglich. Mollie B.V. (Zahlungen) handelt als eigener Verantwortlicher und ist kein Unterauftragnehmer.
§ 7 Unterstützung
Unterstützung bei Betroffenenrechten, Sicherheit (Art. 32), Datenschutz-Folgenabschätzung sowie Meldung von Datenschutzverletzungen an den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntnis.
§ 8 Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende Export-Möglichkeit (Kundensicherung), danach Löschung binnen 90 Tagen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; Sicherungen rotieren automatisch aus.
§ 9 Nachweise
Bereitstellung der erforderlichen Informationen (Prozessbeschreibung, TOMs, Zertifikate der Unterauftragnehmer); Kontrollen nach Ankündigung, soweit Auskünfte nicht genügen.
§ 10 Haftung
Art. 82 DSGVO; im Innenverhältnis gilt die Haftungsregelung des Providervertrags.
Sie drucken für Ihre eigenen Kunden (Netzwerkdruckerei)? Dann bleiben Sie deren Vertragspartner – wir sind Ihr technischer Unterauftragnehmer mit AVV. Details erklärt Ihnen gern info@verpackungsnachweis.de.