← Aktuelles · 26.08.2026
Muss ich ein Verpackungslabel aufdrucken? Was die PPWR heute wirklich verlangt
Viele Betriebe glauben, sie müssten seit August 2026 etwas auf ihre Verpackung drucken. Stimmt nicht – Pflicht sind Dokumente. Wir zeigen, was wann gilt.
Diese Frage hören wir gerade täglich: „Muss ich jetzt ein Label auf meine Verpackung drucken?" Die kurze Antwort: Nein – noch nicht. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verlangt seit dem 12. August 2026 Dokumente, keine Aufdrucke.
Was seit dem 12.08.2026 Pflicht ist
Wer Verpackungen herstellt oder unter eigener Marke in Verkehr bringt, braucht je Verpackungstyp eine EU-Konformitätserklärung und eine technische Dokumentation (Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Schadstoffgrenzen). Diese Unterlagen müssen Sie nicht aufdrucken – aber vorzeigen können, wenn Geschäftskunden oder Behörden danach fragen. Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg).
Was später kommt
Ab 2028 folgen EU-einheitliche Material-Labels auf der Verpackung, ab dem 12. Februar 2029 der Pflicht-QR-Code auf Mehrwegverpackungen. Wer heute schon einen QR-Code zu seinen Nachweisen aufdruckt, ist also früh dran – Pflicht ist er noch nicht.
Kaufen Sie Ihre Verpackungen ein? Dann sammeln statt erstellen
Die Nachweispflicht trifft den Hersteller der Verpackung. Wer Kartons, Folien oder Paletten zukauft, erstellt keine eigenen Unterlagen, sondern fordert die Konformitätserklärung beim Lieferanten an und hält sie bereit. Für EPAL-Europaletten gibt es die Erklärung sogar fertig zum Download beim Palettenverband.
Die einfache Checkliste
- Liste machen: Welche Verpackungen nutze ich? (Karton, Folie, Palette, Etikett, Füllmaterial …)
- Je Position klären: Stelle ich das selbst her – oder kaufe ich es ein?
- Zugekauft: Konformitätserklärung beim Lieferanten anfordern (bei Europaletten: EPAL-Download).
- Selbst hergestellt / eigene Marke: Konformitätserklärung + technische Dokumentation erstellen.
- Alles zentral ablegen – auffindbar für 5–10 Jahre, teilbar per Link/QR-Code, wenn ein Kunde fragt.
Genau für Schritt 5 gibt es Verpackungsnachweis.de: Unterlagen dauerhaft hinterlegen, per stabilem QR-Code teilbar – und derselbe Nachweis-Link funktioniert genauso als Link in E-Mail, Angebot oder Lieferschein. Fragt ein Kunde nach den Unterlagen, antworten Sie mit einem Klick statt mit Anhängen. Jetzt kostenlos 30 Tage testen.
Redaktionell geprüfte Zusammenfassung – keine Rechtsberatung. Verordnungstext: Verordnung (EU) 2025/40
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/deu
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