← Aktuelles · 13.08.2026

PPWR und Kleinbetriebe: Muss ich mich jetzt registrieren?

Viele kleine Betriebe fragen sich, ob sie sich wegen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) irgendwo neu registrieren müssen. Hier gibt es die wichtigsten Infos – verständlich erklärt.

KI-generiert

Registrierungspflicht unter der PPWR

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sorgt für Unsicherheit: Muss jetzt jeder Betrieb, der Verpackungen nutzt oder in Verkehr bringt, sich irgendwo neu anmelden? Die Antwort: Für die meisten kleinen Betriebe in Deutschland ändert sich bei der Registrierungspflicht erstmal wenig.

Was gilt aktuell?

Schon jetzt gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Wer als Hersteller oder Erstinverkehrbringer Verpackungen befüllt und verkauft, muss sich im Verpackungsregister LUCID anmelden. Das betrifft auch kleine Imkereien, Hofläden und Manufakturen, wenn sie ihre Waren in Verpackungen an Endkunden abgeben.

Was bringt die PPWR?

Die PPWR will europaweit einheitliche Regeln schaffen. Sie sieht vor, dass alle, die Verpackungen in Verkehr bringen, in einem zentralen Register erfasst werden. In Deutschland wird das voraussichtlich weiterhin über das LUCID-Register laufen. Eine zusätzliche Registrierung in einem EU-Register ist aktuell nicht nötig.

Was ist NICHT nötig?

Sie müssen sich nicht doppelt registrieren. Wer schon bei LUCID gemeldet ist, erfüllt die Pflicht. Es gibt bisher keine Vorgabe, sich in einem neuen EU-weiten Register anzumelden oder zusätzliche Nachweise zu führen.

Was heißt das für Sie?

Wenn Sie bereits im LUCID-Register eingetragen sind, brauchen Sie aktuell nichts weiter zu tun. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Daten aktuell sind, und behalten Sie die Entwicklungen zur PPWR im Blick. Neue Registrierungsstellen oder zusätzliche Nachweise sind derzeit nicht erforderlich. Wir informieren Sie, sobald sich daran etwas ändert.

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister

Redaktionell geprüfte Zusammenfassung – keine Rechtsberatung.

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