← Aktuelles · 23.08.2026

Welche Verpackungen sind von der neuen EU-Verpackungsverordnung betroffen?

Viele kleine Betriebe fragen sich, ob ihre Verpackungen unter die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) fallen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos – einfach erklärt.

KI-generiert

Was regelt die PPWR?

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) legt fest, welche Anforderungen Verpackungen erfüllen müssen, damit sie in der EU verkauft werden dürfen. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren und Recycling zu fördern. Das betrifft alle, die Waren verpacken – auch kleine Betriebe wie Imkereien, Hofläden oder Manufakturen.

Welche Verpackungen sind gemeint?

Die PPWR unterscheidet nicht zwischen großen und kleinen Betrieben. Entscheidend ist, ob Sie Waren verpacken, lagern, transportieren oder an Endkunden abgeben. Betroffen sind zum Beispiel:

  • Gläser für Honig, Marmelade oder Säfte
  • Papiertüten, Kartons und Geschenkverpackungen
  • Kunststoffverpackungen für Lebensmittel oder Kosmetik
  • Etiketten und Verschlüsse, wenn sie mit der Verpackung entsorgt werden

Nicht betroffen sind lose Waren ohne Verpackung oder Mehrwegverpackungen, die immer wieder verwendet werden und im Betrieb bleiben.

Was ist NICHT nötig?

Sie müssen keine Verpackungen melden, die Sie nicht nutzen. Auch reine Transportverpackungen, die nicht beim Endkunden landen (z. B. Paletten im Großhandel), sind meist ausgenommen. Es gibt keine Pflicht, Verpackungen bei einer zentralen EU-Stelle zu registrieren – nationale Meldungen bleiben relevant.

Was heißt das für Sie?

Wenn Sie als kleiner Betrieb Waren verpacken und an Endkunden abgeben, gilt die PPWR für Ihre Verpackungen. Prüfen Sie, welche Verpackungen Sie nutzen und ob sie recyclingfähig sind. Sie müssen aber keine Panik haben: Nicht jede Verpackung ist verboten, und es gibt Übergangsfristen. Bleiben Sie informiert und setzen Sie auf einfache, gut recycelbare Verpackungen.

Quelle: Zentralstelle Verpackungsregister

Redaktionell geprüfte Zusammenfassung – keine Rechtsberatung.

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